Jasmin Wendt
Coaching und Training für Menschen mit Hund


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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Jasmin Wendt
Jean-Monnet-Straße 23
79111 Freiburg

Telefon: (+49) 0761 / 89 76 51 84

eMail: ctmh@jasmin-wendt.de


1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Jasmin Wendt – Coaching und Training für Menschen mit Hund, nachstehend „Veranstalterin“ genannt, nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Veranstalterin erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalterin absenden.

2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Die Veranstalterin bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin auf ihrer Internetpräsenz und von ihr sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung eines ausgefüllten und unterschriebenen Trainingsvertrages auf dem Postweg, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen eines schriftlichen Trainingsvertrages kommt mit der Veranstalterin ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens der Veranstalterin nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit des Teilnehmers ab.
2.3 Mit dem unterschriebenen Trainingsvertrag meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne Veranstaltung oder mehrere Veranstaltungen an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf die betreffende/n Veranstaltung/en entfallenden Teilnahmegebühr storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahme später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt die Veranstalterin mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Teilnehmer aus der Gruppe verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.
2.5 Die Veranstalterin behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihr diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.

3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der Veranstalterin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Veranstalterin. Die Veranstalterin behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihr aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die die Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalterin und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass der Veranstalterin kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit dem Trainingsvertrag vorzulegen.
5.2 Die Veranstalterin bzw. der von ihr eingesetzte Trainer/Coach/Veranstaltungsleiter ist gegenüber dem/den Teilnehmer/n für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, sodass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich die Veranstalterin vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen der Veranstalterin bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer die Veranstalterin bzw. den von ihr eingesetzten Trainer/Coach/Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit dem unterschriebenen Trainingsvertrag vorzulegen. Mit der Unterschrift des Trainingsvertrags versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist die Veranstalterin berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6. Haftung
6.1 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.
6.2 Die Veranstalterin haftet dem Teilnehmer gegenüber nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt die Veranstalterin von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen die Veranstalterin geltend gemacht werden.

7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.



Freiburg, 01.09.2020


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